I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Traunstein - Grundbuchamt - vom 26. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 3.000 €.
I. Die Beteiligte zu 1 ist Inhaberin eines Erbbaurechts. Grundstückseigentümerin ist eine in unvordenklicher Zeit entstandene oberbayerische Alpenweidegenossenschaft (im Folgenden: Genossenschaft), die im Grundbuch wie folgt eingetragen ist:
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