OLG Rostock - Beschluss vom 04.08.2010 (3 U 82/10)
1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 08.06.2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten für das Berufungsverfahren trägt die Verfügungsklägerin. 3. Streitwert der Berufung: [...]