I. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 4.7.2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegner haben samtverbindlich die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Rechtsbeschwerdeverfahren wird nicht angeordnet.
III. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 26.381,28 € festgesetzt.
I. Die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage, die ab 1.1.2006 von der Antragstellerin verwaltet wurde.
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