I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Laufen - Grundbuchamt - vom 20. Juli 2010 in der Fassung des Beschlusses vom 29. Juli 2010 über die Teilabhilfe wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €.
I. Die drei Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Diese besteht aus vier Einheiten, im Aufteilungsplan bezeichnet mit den Nummern 1 bis 4.
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