AG Hamburg, vom 15.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 41 C 2211/86
Aufstellen eines Wäschetrockners
LG Hamburg, Urteil vom 05.02.1988 - Aktenzeichen 11 S 188/87
DRsp Nr. 2001/8493
Aufstellen eines Wäschetrockners
Ein Mieter ist nicht berechtigt, in einem ursprünglich als Gemeinschaftswaschraum vom Vermieter zur Verfügung gestellten Raum einen Ablufttrockner zu betreiben.