LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 432/00
AG Neuss, - Vorinstanzaktenzeichen II 227/99
Ausgestaltung der Zahlung von Wohngeld; Anforderungen an die Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 3 Wx 460/00
DRsp Nr. 2004/8922
Ausgestaltung der Zahlung von Wohngeld; Anforderungen an die Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer
»1. Im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz können die Wohnungseigentümer bezüglich der Zahlung der Wohngelder "Sammelüberweisungen" verbieten und Einzelüberweisungen unter Angabe der Wohnung, für welche die Zahlung geleistet wird, verlangen.2. Zur Frage einer hinreichenden Bezeichnung der Tagesordnungspunkte und vorgesehenen Beschlussfassungen in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer.«