OLG Naumburg - Urteil vom 10.05.2012
2 U 162/11
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 08.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 928/11

Auslegung der Satzung einer Zusatzversorgungskasse

OLG Naumburg, Urteil vom 10.05.2012 - Aktenzeichen 2 U 162/11

DRsp Nr. 2012/14857

Auslegung der Satzung einer Zusatzversorgungskasse

Sieht die Satzung einer Zusatzversorgungskasse die Reduzierung einer Umlage für den Fall vor, dass das Mitglied einer GmbH in 100 %igem Eigentum einer Gebietskörperschaft steht, so führt die Übertragung von Geschäftsanteilen auf eine private GmbH zum Wegfall der Voraussetzungen für diese Privilegierung.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.11.2011 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen.

II. Im Wege der Berichtigung wird dem landgerichtlichen Urteil die Anlage K 1 (Meldeformular "Pflichtversicherung") beigeheftet.

III. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V. Das Urteil des Landgerichts Magdeburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

VI. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Gründe: