Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 19.11.2015 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf (
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Hinblick auf die Feststellungsklage des Klägers in der Hauptsache erledigt ist.
2.Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem beklagten Land wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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