Auf die Berufung der Streithelferinnen der Beklagten wird das am 7. Mai 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.506,02 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. August 2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits in beiden Rechtszügen - einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten - trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils für eine andere Partei vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Schuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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