Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 14.12.2010 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin, eine Brauerei, macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche aus einem Bierlieferungsvertrag geltend.
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