Die Berufung des Klägers gegen das am 30.10.2012 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, Az:
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil erster Instanz ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Berufungsurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungsstreitwert: 107.000,00 €
I.
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