OLG Karlsruhe - Beschluss vom 13.06.2012
6 U 136/11
Normen:
BGB § 779; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 27.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 122/11

Auslegung eines Vergleichs hinsichtlich der Vollstreckbarkeit eines zuvor ergangenen Titels

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.06.2012 - Aktenzeichen 6 U 136/11

DRsp Nr. 2012/17012

Auslegung eines Vergleichs hinsichtlich der Vollstreckbarkeit eines zuvor ergangenen Titels

Orientierungssätze: Ob der Abschluss eines Vertrags, der nach Erlass eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils erster Instanz geschlossen wird und mit dem die dort unterlegene Beklagte eine der Verurteilung entsprechende Verpflichtung gegenüber der Klägerin übernommen hat, dazu führt, dass die Klägerin aus dem von ihr erstrittenen Urteil nicht mehr vollstrecken darf, ist eine Frage der Auslegung des betreffenden Vertrags.

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 27. Februar 2012 wird hinsichtlich seiner Ziffer 2 aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 779; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.