BGH - Urteil vom 09.03.2012
V ZR 170/11
Normen:
WEG § 45 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2012, 572
MietRB 2012, 169
NJW 2012, 2040
NZM 2012, 387
WM 2012, 1983
ZMR 2012, 567
ZfBR 2012, 546
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 19.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 204 C 96/09
LG Köln, vom 09.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 29 S 219/10

Ausschluss eines Verwalters als Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 45 Abs. 1 WEG bei einer konkreten Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - Aktenzeichen V ZR 170/11

DRsp Nr. 2012/7384

Ausschluss eines Verwalters als Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 45 Abs. 1 WEG bei einer konkreten Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer

Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 45 Abs. 1 WEG ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände ersichtlich sind, die die konkrete Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. Juni 2011 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.

Normenkette:

WEG § 45 Abs. 1;

Tatbestand