Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.
Der Antragsteller und die Beigeladene sind Teileigentümer des ca. 30.360 m2 großen Grundstücks FlNr. ..., Gemarkung W. (Baugrundstück). Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "B.weg" der Antragsgegnerin in der Fassung der 3. Änderung vom 20. November 2013.
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