In der an einen Dritten vermieteten Wohnung der AntrG. war ein Heizkörper geplatzt, wodurch in der Wohnung der AntrSt. Wasserschäden entstanden. Die AntrSt. verlangten Schadensersatz und verkündeten dem Dritten den Streit, woraufhin dieser ihnen als Streithelfer beitrat.
(d) »... Weder das WEG [WohnEigG] noch das
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