BayObLG vom 11.04.1990
BReg 2 Z 7/90
Normen:
WEG § 43 Abs.1;
Fundstellen:
BayObLGZ 1990, 101
DRsp I(152)162c-e
NJW 1990, 3216
WuM 1990, 617

BayObLG - 11.04.1990 (BReg 2 Z 7/90) - DRsp Nr. 1992/6724

BayObLG, vom 11.04.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 7/90

DRsp Nr. 1992/6724

c. Kein Antragsrecht i. S. des § 43 Abs. 1 WEG für den noch nicht im Grundbuch eingetragenen »werdenden« Wohnungseigentümer, der nach rechtlicher Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentum von einem eingetragenen Eigentümer erwirbt. d. Antragsrecht analog § 43 Abs. 1 WEG für das Mitglied einer vor rechtlicher Invollzugsetzung bestehenden »werdenden« Wohnungseigentümergemeinschaft. e. Kein Verlust des Antragsrechts für das Mitglied einer bisherigen »werdenden« Eigentümergemeinschaft mit der rechtlichen Entstehung der Gemeinschaft.

Normenkette:

WEG § 43 Abs.1;

Die AntrSt., die als Käufer einer Eigentumswohnung noch nicht im Wohnungsgrundbuch eingetragen sind, haben beantragt, einen Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären. Fraglich ist, ob sie ein entsprechendes Antragsrecht i. S. des § 43 Abs. 1 WEG besitzen. Aus den bisher getroffenen Feststellungen geht nicht hervor, ob die AntrSt. ihr Wohnungseigentum nach Entstehen der Eigentümergemeinschaft im Rechtssinne erworben haben oder ob sie Mitglieder einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft geworden sind.