BayObLG - Beschluß vom 01.02.1990 (BReg 3 Z 130/89) - DRsp Nr. 1998/13092
BayObLG, Beschluß vom 01.02.1990 - Aktenzeichen BReg 3 Z 130/89
DRsp Nr. 1998/13092
Es besteht auch dann Anspruch auf Gebührenfreiheit, wenn zwar der steuerbegünstigte Wohnungsbau im Wege des Erbbaurechts (noch) nicht möglich ist, zu dessen Ermöglichung jedoch eine Grundstücksteilung nach § 8WEG vonnöten ist.