BayObLG - Beschluß vom 02.08.1990 (BReg 2 Z 40/90) - DRsp Nr. 1998/13176
BayObLG, Beschluß vom 02.08.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 40/90
DRsp Nr. 1998/13176
1. Billigt die Eigentümerversammlung einen Verwaltervertrag, dessen Inhalt gegen das AGBG oder die Gemeinschaftsordnung verstößt, ist er für ungültig zu erklären.2. Die Bestimmung im Verwaltervertrag, wonach die Ladung zur Eigentümerversammlung wirksam sein soll, wenn sie an die letzte dem Verwalter bekannte Anschrift des Eigentümers gerichtet ist, verstößt gegen § 10 Nr. 6 AGBG.3. In WEG -Sachen reicht es aus, wenn der Antragsteller nach Namen und ladungsfähiger Anschrift bezeichnet ist.