BayObLG - Beschluß vom 05.03.1987 (BReg 2 Z 111/86) - DRsp Nr. 1998/13713
BayObLG, Beschluß vom 05.03.1987 - Aktenzeichen BReg 2 Z 111/86
DRsp Nr. 1998/13713
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»Hat der teilende Wohnungseigentümer vor Beginn der Gemeinschaft "werdender Wohnungseigentümer" bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum vorgenorninen, so begründet dies gegen ihn keinen Anspruch auf Beseitigung.«