BayObLG - Beschluß vom 09.08.1990
BReg 2 Z 83/90
Normen:
WEG § 16 Abs. 4, § 21 Abs. 5, § 28 Abs. 1, Abs. 3, § 43 Abs. 4 ;
Fundstellen:
Wohnungseigentümer 1991, 164
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth,

BayObLG - Beschluß vom 09.08.1990 (BReg 2 Z 83/90) - DRsp Nr. 1998/13180

BayObLG, Beschluß vom 09.08.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 83/90

DRsp Nr. 1998/13180

1. Wird die Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Entlastung des Verwalters erstrebt, ist dieser auch dann am Verfahren zu beteiligen, wenn er mittlerweile nicht mehr Verwalter ist. 2. Die Unvollständigkeit eines Wirtschaftsplans führt nicht dazu, daß ein ihn billigender Beschluß der Eigentümerversammlung für ungültig zu erklären ist.

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 4, § 21 Abs. 5, § 28 Abs. 1, Abs. 3, § 43 Abs. 4 ;
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth,
Fundstellen
Wohnungseigentümer 1991, 164