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1990
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 13.06.1990
BReg 2 Z 25/90
Normen:
WEG
§
23
Abs.
4
, §
24
Abs.
1
, Abs.
3
, §
25
Abs.
3
;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth,
BayObLG - Beschluß vom 13.06.1990 (BReg 2 Z 25/90) - DRsp Nr. 1998/13149
BayObLG,
Beschluß
vom 13.06.1990
- Aktenzeichen BReg 2 Z 25/90
DRsp Nr. 1998/13149
Ist die Eigentümerversammlung nicht beschlußfähig, sind die gefaßten Beschlüsse zwar anfechtbar, aber nicht nichtig.
Normenkette:
WEG
§
23
Abs.
4
, §
24
Abs.
1
, Abs.
3
, §
25
Abs.
3
;
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth,
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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