BayObLG - Beschluß vom 13.12.1990 (BReg 2 Z 141/90) - DRsp Nr. 1993/3720
BayObLG, Beschluß vom 13.12.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 141/90
DRsp Nr. 1993/3720
»1. Ob sich die Anschaffung eines Schneeräumgerätes im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hält, beurteilt sich insbesondere nach der Größe der Wohnanlage, den Gegebenheiten der zu räumenden Gemeinschaftsflächen, den klimatischen Verhältnissen und nach dem Preis der Maschine.2. Werden die Voraussetzungen des § 21 Abs. 3WEG bejaht, so kommt die Anwendung von § 22 Abs. 1WEG nicht in Betracht.«