BayObLG - Beschluß vom 14.05.1990 (BReg 1 b Z 27/89) - DRsp Nr. 1998/13140
BayObLG, Beschluß vom 14.05.1990 - Aktenzeichen BReg 1 b Z 27/89
DRsp Nr. 1998/13140
Nachteilige Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer können auch darin bestehen, durch von einem Eigentümer vorgenommene bauliche Veränderungen die Feststellung, Zuordnung oder Behebung von Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum oder am Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer möglicherweise erschwert wird.