BayObLG - Beschluß vom 18.10.1990 (BReg 2 Z 117/90) - DRsp Nr. 1998/13209
BayObLG, Beschluß vom 18.10.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 117/90
DRsp Nr. 1998/13209
Die Verletzung der Pflicht zum schonenden Gebrauch von Gemeinschaftseigentum kann durch die Gemeinschaft auch dann mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verfolgt werden, wenn der Schadensbetrag zuvor nicht in die Jahresgesamtabrechnung eingestellt wurde.