BayObLG - Beschluß vom 21.02.1990 (BReg 1 b Z 43/88) - DRsp Nr. 1998/13100
BayObLG, Beschluß vom 21.02.1990 - Aktenzeichen BReg 1 b Z 43/88
DRsp Nr. 1998/13100
Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter können nicht allein deshalb geltend gemacht werden, weil dieser einen Beschluß der Eigentümerversammlung vollzogen hat, der im Nachhinein für ungültig erklärt wurde.