BayObLG - Beschluß vom 28.06.1990 (BReg 2 Z 54/90) - DRsp Nr. 1998/13158
BayObLG, Beschluß vom 28.06.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 54/90
DRsp Nr. 1998/13158
1. Die Begründung von Wohnungseigentum durch Eintragung im Grundbuch ist nur dann möglich, wenn neben anderen Voraussetzungen auch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2WEG) vorliegt.2. Ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung erkennbar unrichtig, darf die Grundbucheintragung nicht erfolgen.