BayObLG - Beschluß vom 30.01.1990 (BReg 2 Z 111/89) - DRsp Nr. 1998/13091
BayObLG, Beschluß vom 30.01.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 111/89
DRsp Nr. 1998/13091
Die Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen tatsächlich als solcher tätigen, rechtlich aber nicht wirksam bestellten Verwalter macht die dort gefaßten Beschlüsse nicht nichtig, aber anfechtbar.