BayObLG - Beschluss vom 09.03.2004
2Z BR 213/03
Normen:
WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 299
NZM 2004, 836
WuM 2004, 431
Vorinstanzen:
LG München I, vom 22.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 2446/03
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 719/99

Beeinträchtigung durch einen auf der im Sondereigentum stehenden Terrasse errichteten Wintergarten

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 213/03

DRsp Nr. 2004/5460

Beeinträchtigung durch einen auf der im Sondereigentum stehenden Terrasse errichteten Wintergarten

»Durch die Errichtung eines Wintergartens auf der Terrassenfläche, an der ein Sondernutzungsrecht besteht, werden die übrigen Wohnungseigentümer über das zulässige Maß hinaus in ihren Rechten in der Regel schon dadurch beeinträchtigt, dass durch den Wintergarten eine intensivere Nutzung der Terrassenfläche ermöglicht wird.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten (im Folgenden: Wohnungseigentümer) einer Wohnanlage. Den Antragsgegnern gehört eine Eigentumswohnung mit vorgelagerter Terrasse. Auf dieser errichteten sie im Jahr 1998 ohne Genehmigung der übrigen Wohnungseigentümer einen Wintergarten mit einer Grundfläche von etwa 30 m². Eine Baugenehmigung für das Vorhaben wurde erst am 29.11.2002 erteilt.