Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 28.06.2022 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen -
Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 10.516,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 2.544,37 € seit dem 04.02.2021, 04.03.2021, 06.04.2021 und 05.05.2021 sowie aus 339,25 € seit dem 04.06.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung des Klägers und die weitergehende Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
|
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|