OLG Frankfurt/Main, vom 23.03.1993 - Aktenzeichen 20 W 14/92
DRsp Nr. 2006/9917
Begriff der Verwirrung
»Durch eine Bestandteilszuschreibung ist eine Verwirrung im Sinne des § 6 S. 1 GBO auch dann nicht zu besorgen, wenn das Hauptgrundstück in Wohnungseigentum/Teileigentum aufgeteilt ist und die Wohnungseigentums-/Teileigentumsanteile mit Grundpfandrechten und die Bestandteilsgrundstücke mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten belastet sind.«