Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12.03.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 492,54 € nebst jährlicher Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.04.2014 zu bezahlen.
(2)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung des Beklagten wird als unzulässig verworfen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
4.Das Urteil und das Urteil des Landgerichts, soweit es aufrechterhalten wird, sind vorläufig vollstreckbar.
5.
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