OLG Stuttgart - Urteil vom 16.02.2016
12 U 63/15
Normen:
BGB § 657; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Ravensburg, vom 12.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 346/13

Begründetheit von Ansprüchen einer Auslobung

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2016 - Aktenzeichen 12 U 63/15

DRsp Nr. 2016/8804

Begründetheit von Ansprüchen einer Auslobung

Hat ein Biologe und Inhaber eines wissenschaftlichen Verlages ein Preisgeld dafür ausgelobt, dass "eine wissenschaftliche Publikation" vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist, so sind die Voraussetzungen der Auslobung nicht erfüllt, wenn insgesamt sechs wissenschaftliche Publikationen vorgelegt werden, aus denen sich in ihrer Gesamtheit der Nachweis des Virus und die Bestimmung seines Durchmessers ergeben soll.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12.03.2015 - 4 O 346/13 - abgeändert und wie folgt gefasst:

(1)

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 492,54 € nebst jährlicher Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.04.2014 zu bezahlen.

(2)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird als unzulässig verworfen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.

4.

Das Urteil und das Urteil des Landgerichts, soweit es aufrechterhalten wird, sind vorläufig vollstreckbar.

5.