Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 31.08.2011 teilweise geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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