I.
Der Antragsgegner ist Mitglied der oben näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangt von ihm rückständiges Wohngeld gem. den Beschlüssen über die Wirtschaftspläne für das Jahr 2005 in der Eigentümerversammlung vom 12. April 2005 in Höhe von insgesamt 1.646 EUR.
Die anwaltlichen Vertreter der Gemeinschaft sind am 18. Januar 2006 durch den Verwalter bevollmächtigt worden, das Verfahren zu führen.
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