OLG Rostock - Urteil vom 03.07.2006
3 U 149/05
Normen:
BGB § 1124 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2006, 970
Vorinstanzen:
LG Schwerin, vom 16.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 99/05

Berechtigung des Zwangsverwalters zur Einziehung der Miete bei Vorausverfügungen des Vermieters

OLG Rostock, Urteil vom 03.07.2006 - Aktenzeichen 3 U 149/05

DRsp Nr. 2007/16785

Berechtigung des Zwangsverwalters zur Einziehung der Miete bei Vorausverfügungen des Vermieters

»1. Der Berechtigung des Zwangsverwalters zur Einziehung der Miete steht nicht entgegen, dass der Vermieter über künftige Mieten bereits eine Vorausverfügung getroffen hat, also der Mieter eine Leistung erbracht hat, mit denen die Mietzahlungsansprüche des Vermieters für die Zukunft verrechnet werden. Hierunter fällt ein geleisteter Baukostenzuschuss nicht.2. Ein Baukostenzuschuss setzt voraus, dass die Leistung des Mieters zugunsten des Vermieters erfolgt sein muss.«

Normenkette:

BGB § 1124 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um die Zahlung von Miete und Nutzungsentschädigung sowie um die Räumung des Grundstücks B.-Str. ... in G., Flurstücke 186 und 191/1.