I.
Die zu 1) beteiligten Antragsteller und die Beteiligten zu 2) bilden die aus zwei Wohnungseigentumseinheiten bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft C in F. Die Antragsteller sind Eigentümer der Wohnung im Dachgeschoss und Spitzboden mit einem Miteigentumsanteil von 377/1.000 und die Beteiligten zu 2) sind Eigentümer der Wohnung im Erd- und Obergeschoss mit einem Miteigentumsanteil von 623/1.000.
Die Beteiligten zu 3) und 4) bilden die ebenfalls aus zwei Wohnungseigentumseinheiten bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft C in F. Die Beteiligte zu 3) ist Eigentümerin der Wohnung im Dachgeschoss und Spitzboden mit einem Miteigentumsanteil von 377/1.000 und die Beteiligten zu 4) sind Eigentümer der Wohnung im Erd- und Obergeschoss mit einem Miteigentumsanteil von 623/1.000.
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