I.
Die Beteiligten zu I. und II. bilden die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage, die von der Beteiligten zu III. verwaltet wird. Die Wohnanlage besteht aus zehn Reihenhäusern, die in zwei Reihen rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Die antragstellenden Wohnungseigentümer (Be-teiligte zu I.) sind zugleich Geschäftsführer der H. GmbH, die mit den Antragsgegnern (Beteiligte zu II.) einzelne Bauverträge (Gruppenselbsthilfeverträge) zur Errichtung der Reihenhauswohnanlage abgeschlossen hat, wobei die H. GmbH sich gegenüber den Antragsgegnern zur Planung und Bauüberwachung der Anlage vertraglich verpflichtet hat. Der notarielle Teilungsvertrag stammt vom 14. April 2000, die Teilung wurde im Grundbuch eingetragen am 2. Januar 2002.
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