1. Die Beschwerde der Antragsteller vom 7. Februar 2018 (Bl. 210 d. A.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Grundbuchamt - vom 31. Januar 2018 (Bl. 196 d. A.) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000,- Euro.
I.
Die Antragsteller sind Eigentümer des im Wohnungsgrundbuch von Malstatt-Burbach Blatt XXXX eingetragenen Grundbesitzes. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist ein Antrag auf Eintragung eines Sondernutzungsrechts an einem Kfz.-Abstellplatz im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs.
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