Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig. Wie der Beschwerdeführer zutreffend angeführt hat, ist die sofortige weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren unabhängig vom Beschwerdewert zulässig, wenn - wie hier - die sofortige Beschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts als unzulässig verworfen worden ist (BGH NJW 92, 3305).
Die Rechtsbeschwerde ist aber unbegründet. Denn das Beschwerdegericht hat mit der angefochtenen Entscheidung die sofortige Beschwerde zu Recht als unzulässig verworfen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|