OLG Karlsruhe - Beschluss vom 17.03.2004
11 Wx 45/03
Normen:
WEG § 45 Abs. 1 ; WEG § 48 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2004, 213
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 01.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 277/02

Beschwerdewert im Sinne des § 45 Abs. 1 WEG und Interesse des beschwerdeführenden Wohnungseigentümers bei Instandhaltungsmaßnahme an einer Wohnung auf Kosten der Gemeinschaft

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2004 - Aktenzeichen 11 Wx 45/03

DRsp Nr. 2004/17812

Beschwerdewert im Sinne des § 45 Abs. 1 WEG und Interesse des beschwerdeführenden Wohnungseigentümers bei Instandhaltungsmaßnahme an einer Wohnung auf Kosten der Gemeinschaft

»1. Der Beschwerdewert im Sinne des § 45 Abs. 1 WEG richtet sich allein nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, auch wenn die Entscheidung für die anderen Beteiligten Bindungswirkung entfaltet. 2. Wendet sich der Rechtsmittelführer gegen die Vornahme einer Instandhaltungsmaßnahme auf Kosten der Gemeinschaft, so ist auch bei einer noch ausstehenden aus der Rücklage zu finanzierenden Maßnahme für den Beschwerdewert nur der Anteil der voraussichtlichen Kosten entscheidend, der auf den Rechtsmittelführer entfällt.«

Normenkette:

WEG § 45 Abs. 1 ; WEG § 48 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.