OLG Düsseldorf - Beschluss vom 19.01.2007
I-3 Wx 186/06
Normen:
WEG § 14 § 22 ; BGB § 242 § 275 Abs. 2 § 1004 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2007, 1024
NZM 2007, 446
OLGReport-Düsseldorf 2007, 241
WuM 2007, 159
ZMR 2007, 710
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 21.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 127/06
AG Langenfeld - 35 II 97/05 WEG,

Beseitigungsanspruch gegen Wohnungseigentümer bei eigenmächtiger baulicher Veränderung auf gemeinschaftseigenem Grundstücksteil?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007 - Aktenzeichen I-3 Wx 186/06

DRsp Nr. 2007/4258

Beseitigungsanspruch gegen Wohnungseigentümer bei eigenmächtiger baulicher Veränderung auf gemeinschaftseigenem Grundstücksteil?

»Hat ein Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum baulich verändert (hier: Ersetzung von Holzpalisaden durch Betonpflanztröge auf einem Teil des gemeinschaftseigenen Vorgartens), ohne die nach der Teilungserklärung erforderliche Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer einzuholen, so ist er gleichwohl nicht zur Beseitigung verpflichtet, wenn er mit seiner Maßnahme einen Zustand geschaffen hat, der dem entspricht, was auch die übrigen Eigentümer erklärtermaßen erreichen wollen.«

Normenkette:

WEG § 14 § 22 ; BGB § 242 § 275 Abs. 2 § 1004 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft K. Die Teilungserklärung bestimmt in § 3 Nr. 5: "Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum, insbesondere auch der äußeren Gestaltung und des Außenanstrichs dürfen nur im Einverständnis aller Miteigentümer vorgenommen werden."