LG München I, vom 14.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 6737/04
AG München, vom 12.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen II 1382/03
Beurteilung der Unvermeidbarkeit von Nachteilen unter Wohnungseigentümern
BayObLG, Beschluss vom 12.08.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 148/04
DRsp Nr. 2004/16448
Beurteilung der Unvermeidbarkeit von Nachteilen unter Wohnungseigentümern
»Die Bestimmung des § 906BGB ist zwar im Verhältnis von Wohnungseigentümern zueinander nicht direkt anwendbar. Sie kann aber für die Beurteilung wesentliche Anhaltspunkte geben, ob durch den Gebrauch einem anderen Wohnungseigentümer ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst.«