OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.03.2024
14 W 104/23 (Wx)
Normen:
BGB § 414; BGB § 398 S. 1; GBO § 13;
Vorinstanzen:
AG Villingen-Schwenningen, vom 08.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen GRG

Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung mehrerer Sondernutzungsrechte im Teileigentumsgrundbuch; Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2024 - Aktenzeichen 14 W 104/23 (Wx)

DRsp Nr. 2024/4615

Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung mehrerer Sondernutzungsrechte im Teileigentumsgrundbuch; Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers

1. Macht der teilende Eigentümer noch als Mitglied der Eigentümergemeinschaft von der in der Teilungserklärung vorgesehenen Befugnis zur Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Gemeinschaftsflächen zu einer Wohnungseigentumseinheit Gebrauch, hat das Grundbuchamt durch Auslegung der Teilungserklärung zu ermitteln, ob die Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers trotz zwischenzeitlichen Ausscheidens aus der Eigentümergemeinschaft fortwirkt, bis das Sondernutzungsrecht zu Gunsten des Erwerbers des Sondernutzungsrechts im Grundbuch eingetragen und verdinglicht ist.