I.
Streitig ist, ob Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse (GmbH) die " tatsächlichen Anschaffungskosten" der Beteiligung i. S. des §
1. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine geschäftsleitende Holding in der Rechtsform einer GmbH. Eine ihrer Organgesellschaften ist die OST GmbH (OST). Die OST hielt 100 v. H. der Anteile an einer im Jahre 1951 gegründeten Unterstützungskasse GmbH (U-Kasse), die satzungsgemäß den Arbeitnehmern der OST einmalige und laufende Unterstützungen gewährte.
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