I. Die Beteiligten streiten darüber, wie sich ein von der Klägerin mit der zum Sanierungsträger bestellten Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) am 2. Juli 1980 abgeschlossener Vertrag über den Verkauf von im Sanierungsgebiet belegenen Betriebsgrundstücken und den Kauf eines außerhalb des Sanierungsgebietes belegenen Ersatzgrundstücks auf die Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1981 und den 1. Januar 1982 auswirkt.
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