I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. 1981 erwarben sie ein Grundstück mit einem Wohngebäude (Chalet) in der Schweiz. Die Anschaffungskosten für das Gebäude ohne Grund und Boden betrugen rd. 314.000 DM. Im Streitjahr 1983 war das Chalet an eine Immobilienagentur gegen eine jährliche Mietpauschale von 10.000 sfr vermietet. Zeitweise nutzten die Kläger das Grundstück zu eigenen Ferienaufenthalten; dadurch minderte sich die von der Immobilienagentur gezahlte Miete entsprechend.
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