Die beklagten Eheleute sind Eigentümer eines Grundstücks in Essen. Auf dem Grundstück hat der Ehemann, der Beklagte zu 1), bis zum Jahre 1965 ein Unternehmen betrieben, das sich mit der Herstellung von Transportwagen und Eisen_ und Stahlkonstruktionen befasste. Der Kläger zu 2) war seit 1961 im Betrieb des Beklagten zu 1) angestellt und seit Juni 1964 als Betriebsleiter tätig.
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