BGH - Urteil vom 02.10.1985 (VIII ZR 326/84) - DRsp Nr. 1992/4133
BGH, Urteil vom 02.10.1985 - Aktenzeichen VIII ZR 326/84
DRsp Nr. 1992/4133
Analoge Anwendung der Vorschrift auf vereinbarte, der Interessenlage im Hauptmietverhältnis entsprechende Verwendungsersatzansprüche des Untermieters gegen den Vermieter (hier: Verpächter).
Normenkette:
BGB § 547, § 558 ;
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