Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 12. März 2008 und das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 31. Oktober 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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