I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Wohnungseigentümer beschlossen in der Versammlung vom 4.6.2003 zu Tagesordnungspunkt 4 unter anderem, dem Verwalter für das Wirtschaftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.
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