I.
Die Antragstellerin ist die Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage, in der dem Antragsgegner eine Wohnung gehört.
Im Oktober 2001 trat in der Wohnung des Antragsgegners ein Wasserschaden auf. Wer dafür verantwortlich ist, ist strittig. Der Schaden wurde zu Lasten der Antragstellerin mit einem Kostenaufwand von 14.118,21 EUR beseitigt. Zudem entstanden der Antragstellerin im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung gegen die Inanspruchnahme durch den Bauunternehmer Kosten, die sie unter dem Gesichtspunkt des Verzugs vom Antragsgegner ersetzt verlangt.
Die Antragstellerin hat den Antragsgegner mit ihrer Klage zum örtlich zuständigen Landgericht auf Zahlung von 20.277,45 EUR zuzüglich Zinsen in Anspruch genommen.
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